Ziel eines städtebaulichen Sanierungsgebiets ist es, die Lebensbedingungen zu verbessern. Das geschieht durch Umgestaltung von Wegen oder Freiflächen und der Modernisierung von Gebäuden. Die Entscheidung dazu fällt der Rat, der für das Gebiet eine Sanierungssatzung beschließt. Vorbereitende Untersuchungen beschreiben den Bedarf und schlagen Maßnahmen vor. Für die Durchführung der Sanierung gilt das Baugesetzbuch (BauGB) mit den §§ 136 und folgende.